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Sach- und Fachkunde
Allgemeines
Wer als Unternehmer Verkehr mit Omnibussen oder Ausflugsfahrten mit PKW betreiben will,
benötigt dazu eine Genehmigung von der für den Betriebssitz zuständigen Behörde . Wenn der Unternehmer selbst fahren will, muss auch der Fahrgastbeförderungsschein vorhanden sein.
Die Genehmigungsbehörde prüft, ob die subjektiven Zugangsvoraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom Antragsteller erfüllt werden. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, muss der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Personenverkehrs nachweisen.
Termine:
nächste Lehrgänge
08.03. 2021
13.09.2021
29.11.2021
eine Woche
Montag bis Samstag täglich 09.00 bis 16.00
Termine
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt bietet monatlich Termine für Sach- und Fachkundeprüfungen an.
Personenverkehr
16.03.2021
15.06.2021
21.09.2021
07.12.2021
Bitte beachten Sie, dass es ggf. Änderungen bei den Terminen und Prüfungsgebieten geben kann!
Die Ausbildung umfaßt ca. 56 Unterrichtsstunden ( a 45 Minuten ).
Der Preis beträgt z.Z. einheitlich 640,- € zuzügl. 19% Umsatzsteuer
für alle angebotenen Lehrgänge (ohne Übernachtung).
Inhaltsübersicht:
- nationaler Personenverkehr
- internationaler Personenverkehr
- Straßenverkehrsrecht
- Fahrzeugkostenrechnung
- Versicherungsrecht
- Buchführung/betriebliches Rechnungswesen
- allgemeine kaufmännische Grundlagen
- Zahlungsverkehr
- Handels - und Gewerberecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Umweltbewußter Einsatz von Fahrzeugen
- Reiseverkehrsrecht
- Marketing